EU-Sanktionen gegen Jacques Baud
Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Schweizer Souveränität
von «Leonhard-Kreis»*
(16. Januar 2026) Der Leonhard-Kreis verurteilt auf das Schärfste die EU-Sanktionen gegen den Schweizer Bürger und renommierten Militäranalysten Jacques Baud. Diese am 15. Dezember 2025 verhängten Massnahmen stellen einen eklatanten Verstoss gegen das den Rechtsstaat auszeichnende Recht auf freie Meinungsäusserung dar und untergraben die Neutralität und Freiheit der Schweiz. Völlig unverständlich und unangebracht erscheinen in diesem Zusammenhang die Apathie und die Tatenlosigkeit der Schweizer Landesregierung, die gemäss Bundesverfassung die Rechte und Freiheiten des Volkes zu schützen hätte. Der Bundesrat machte das Motto der Eidgenossenschaft «Alle für einen, einer für alle» zur leeren Floskel. Immerhin gibt der Vorfall einen Vorgeschmack auf das, was das Schweizer Volk in noch stärkerem Ausmass zu gewärtigen hätte, sollte es zur Ratifizierung des so genannten Rahmenabkommens kommen.
Die EU wirft Baud vor, russische Narrative zu verbreiten, obwohl die Bücher und Interviews des ehemaligen Obersts der Schweizer Armee und Ex-Nato-Beraters auf westlichen und ukrainischen Quellen basieren und durchwegs mit exakten Quellenachweisen arbeiten. Nach eigenen Aussagen bemüht er sich dabei um die Einnahme eines neutralen, unparteiischen Standpunktes. Seine Analysen zur Ukraine-Krise, die auf jahrzehntelanger Expertise in asymmetrischer Kriegsführung und Nachrichtendienstarbeit beruhen, stellen eine essentielle, wenn auch unbequeme Perspektive dar, die gängige Narrative der EU zu diesem Thema hinterfragt.
Die «Wertegemeinschaft» masst sich an, einen Bürger eines neutralen Drittstaates durch solche rigiden Massnahmen «erziehen» zu wollen. Die Sanktionen bedeuten jedoch eine überaus harte Strafe, die einem gesellschaftlichen Todesurteil gleichkommt. Baud wird mit Terroristen auf eine Stufe gestellt. Sein Fall ist umso absurder, als hier fachlich kompetente Einschätzungen als Desinformation und Propaganda diffamiert werden. Die Sanktionierung stellt eindeutig einen Akt der Einschüchterung dar und soll einen kritischen, unabhängigen Geist zum Schweigen bringen. Wer vom politisch diktierten Narrativ abweicht, wird nicht mehr argumentativ widerlegt, sondern direkt ökonomisch und reputatorisch vernichtet. Diese Sanktionen sind kein Instrument der Friedenssicherung, sondern der gezielten Desintegration unerwünschter Diskurse. Dabei wird verdrängt, dass freiheitliche Rechtsstaaten nur deshalb über Polizeien und Armeen verfügen, damit ihre Bürger frei und ungestört Dinge äussern dürfen, die der Obrigkeit missfallen.
Die Sanktionen sind eine rein politische Entscheidung, denen keine rechtliche Prüfung voranging. Sie werden durch den thematisch zuständigen Rat beschlossen. Auch im Fall von Jacques Baud wurde die Sanktion ohne Anhörung und ohne gerichtliches Verfahren verhängt. Der «Überraschungseffekt» – Baud erfuhr von der Sanktionierung aus den Medien – ist gewollt, damit die betroffene Person sich der Sanktion, die Vermögenssperre, Verdienst- und Reiseverbote, gegebenenfalls auch für Familienmitglieder, bedeutet, nicht entziehen kann. Dies ist, zumal in einer Frage der Meinungs- und Informationsfreiheit, unverhältnismässig und verletzt Grund- und Menschenrechte. Den Betroffenen bleibt nur nachträglich Rechtsbehelf einzulegen.
Baud ist bei weitem nicht das erste westliche Opfer der Brüsseler Gesinnungsdiktatur, und er wird nicht das letzte bleiben. Mit zunehmender Häufigkeit werden EU-Kritiker kriminalisiert. Dass dabei regelmässig nicht einmal das rechtliche Gehör gewährt wird, stellt eine gravierende Verletzung von Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta dar.
Der Leonhard-Kreis fordert die Schweizer Behörden nachdrücklich auf, sich mit aller Entschiedenheit für die umgehende Aufhebung dieser Sanktionen einzusetzen und die Rechte ihres Bürgers zu schützen. Die EU muss ihre Kompetenzen nicht über ihre Grenzen hinaus ausdehnen und die freie Debatte, auch über schwierige geopolitische Themen, respektieren. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit ist in diesen Zeiten wichtiger denn je.
| * Der Leonhard-Kreis wurde 2024 von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründet, die sich für den Erhalt und die Stärkung demokratischer Werte einsetzen. Die Gründung in der Schweiz ist der Ausgangspunkt für ein internationales Netzwerk. |
Für Fragen:
alt Bundesrat Ueli Maurer, Präsident
Dr. Hans-Georg Maassen, Vizepräsident
Mag. Marie-Christine Giuliani, Vizepräsidentin
Kontakt: info@leonhard-kreis.ch
Quelle: https://leonhard-kreis.ch/eu-sanktionen-jacques-baud/, 23. Dezember 2025