Forderung nach einem Moratorium für modRNA-Impfstoffe
Von der Weigerung, begangene Fehler einzugestehen
von Dr. med. Sabine Vuilleumier-Koch*
(6. März 2026) Während das «Bundesamt für Gesundheit» (BAG) der Schweiz weiterhin mitteilt, die verfügbaren mRNA-Impfstoffe seien «sicher und gut verträglich», setzen sich Juristen und Ärzte gemeinsam mit Nationalrat Rémy Wyssmann für ein «Moratorium für modRNA-Impfstoffe»1 ein. Alarmierende wissenschaftliche Erkenntnisse rechtfertigen dies. Fakten, Rechtslage und politische Forderungen wurden am 23. Februar 2026 an einer Medienkonferenz des «Aktionsbündnis freie Schweiz» (ABF Schweiz) in Bern vorgestellt. – Diese kann in voller Länge nachverfolgt werden.2
und Rechtsanwalt Rémy Wyssmann, Moderator Dr. Philipp Gut,
Dr. med. Daniel Beutler, Prof. Dr. Konstantin Beck, Rechtsanwältin
Andrea Staubli. (Bild Screenshot)
In der sorgfältig vorbereiteten Medienkonferenz legten die Referenten alle notwendigen Informationen dar, die die Dringlichkeit eines Moratoriums für modRNA-Impfstoffe belegen. Nationalrat und Rechtsanwalt Rémy Wyssmann wird den Antrag auf ein Moratorium in einer Motion in der Frühlingssession des Parlamentes vom 2.–20. März 2026 einbringen:
«Die Motion weist den Bundesrat an, die Zulassung für sämtliche Impfsubstanzen zu sistieren, für welche die Zulassungsstelle Swissmedic nicht die bei anderen Medizinalpräparaten üblichen klinischen Studien der Phase III gemäss bis vor 2020 üblichen Standards nachweist. Zu diesen wissenschaftlichen Standards gehört, dass die Studien Placebo-kontrolliert und doppelt verblindet sind sowie dass sie eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren sowie eine gewisse Anzahl von Teilnehmern aufweisen.»3
Bekannt, aber übergangen
«Beim Geburtenrückgang von 2022 handelt es sich offensichtlich um ein aussergewöhnliches Ereignis in der Geschichte der Stadt Zürich», – erklärt das Statistische Amt der Stadt Zürich am 6. Februar 2026. Es seien 2022 13,7 Prozent weniger Kinder geboren worden, auch von Ausländerinnen, für die Kinder einen hohen Stellenwert hätten, ergänzte Professor Dr. Konstantin Beck, Versicherungsökonom an der Universität Luzern. Er liess die Erklärung einer freiwilligen Verhaltensänderung (fehlender Kinderwunsch aus persönlichen Gründen) für diesen starken Einbruch der Geburten nicht gelten.
Sein Fazit, gezogen auch aus der eingehenden Analyse von Daten verschiedener Staaten: Die modRNA dürfe aufgrund der erdrückenden Datenlage nicht an Schwangere oder junge Gebärfähige verabreicht werden. Das BAG empfehle diese aber weiterhin.4 – In den USA sei die Impf-Empfehlung für Schwangere hingegen bereits am 27. Mai 2025 gestrichen worden. Ausführlich erklärt Prof. Beck die Problematik des Geburtenrückgangs in einem Positionspapier.5
Spike-Proteine unkontrollierbar in Menge und Dauer
Die modRNA-Technologie unterscheide sich grundlegend von herkömmlichen Impfprinzipien und sei in diesem Einsatzgebiet praktisch nicht erforscht, erklärte Dr. med. Daniel F. Beutler, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin. Die Impfung führe zu einer nicht kontrollierten und nicht kontrollierbaren Produktion eines Fremdproteins, dem Spike-Protein, im Körper. Bei Impfgeschädigten seien, teilweise noch nach Jahren, hohe Konzentrationen von Spike-Proteinen nachgewiesen worden. Eindrücklich legte er das Beispiel eines Pflegefachmannes dar, der sich aus Solidarität mit Berufskollegen und Patienten habe impfen lassen und heute – gesundheitlich schwer geschädigt – seinen Beruf verloren habe und von der Sozialhilfe abhängig sei. Auch bei ihm seien hohe Konzentrationen an Spike-Proteinen im Blut nachgewiesen worden.
Warum ein Moratorium gerade jetzt notwendig ist
Epidemiengesetz (EpG), Heilmittelgesetz (HMG) und kantonale Gesundheitsgesetze werden aktuell einer (Teil)Revision unterzogen. Rechtsanwältin Andrea Staubli machte die Zusammenhänge zwischen den dargelegten medizinischen Fakten und diesen Revisionen deutlich. Folgende Vorgabe des BAG sollte keine hohle Phrase sein: «Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft.» Die Teilrevision des EpG schlägt nun vor, Impfungen noch mehr zu fördern. Alle im öffentlichen Gesundheitswesen Tätigen wie Ärzte, Apotheker unter anderen sollen verpflichtet werden, den nationalen Impfplan umzusetzen. Auch an Schulen und am Arbeitsplatz sollen mehr Gelegenheiten für Impfungen geschaffen werden. Immer mehr Kantone führen in ihrem Gesundheitsgesetz die Möglichkeit eines Impfobligatoriums ein.
Da müsste doch zuerst der Grundsatz der Motion von Rémy Wyssmann erfüllt sein, dass nur Impfsubstanzen zugelassen werden dürfen, die auf dem bisher «normalen Weg» überprüft worden sind!
Blindflug mit verheerenden Folgen
Rechtsanwalt Philipp Kruse erinnerte an die Strafanzeige 2.0 gegen Swissmedic. «In der Strafanzeige 2.0 legen wir anhand einer umfassenden Risiko-Nutzen-Analyse dar, dass die mRNA-Präparate mit einem (deutlich) negativen Nutzen einhergehen. Über diesen und viele weitere Umstände täuscht Swissmedic die Bevölkerung bis heute.»6
Schwerste Mängel im Zulassungsprozedere für modRNA-Impfstoffe würden ignoriert, weshalb ein Moratorium für deren Zulassung juristisch, politisch und ethisch zwingend sei. Eine placebokontrollierte Doppelblindstudie während mindestens zwei Jahren mit einer ausreichenden Zahl an Teilnehmern – der sogenannte Goldstandard bei Studien – sei bis heute nicht durchgeführt worden. Die Impfung von Milliarden von Menschen habe im Blindflug stattgefunden. – Dazu sei das Buch «Die Impfmafia» von Helmut Sterz, dem ehemaligen Chef-Toxikologen des Pfizer-Konzerns, sehr zu empfehlen.7
Unterstützung der Aufarbeitung der «Corona-Zeit»
Am 10. Februar 2026 publizierte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen drei Urteile, nach denen Covid-19-Impfstoffverträge zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Impfstoffherstellern Novavax und Moderna gemäss dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) offengelegt werden müssen.8 Rechtsanwalt Rémy Wyssmann hatte eines dieser Verfahren vor fünf Jahren angestrengt – eine lange Zeit.
Das BAG hatte sich gegen die Offenlegung der Verträge gesträubt unter anderem mit der Begründung, aussenpolitische Interessen oder internationale Beziehungen der Schweiz könnten beeinträchtigt werden. Werden diese Urteile rechtskräftig, so können die Inhalte der Verträge endlich beurteilt werden. Offen ist z.B. die Frage, ob die Schweizer Regierungsvertreter Unsummen an Steuergeldern für Produkte ausgegeben haben, ohne dass in den Verträgen Zusagen zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte gemacht wurden. Falls dies zutrifft, könnten die Hersteller für die Nichterfüllung dieser Punkte nicht haftbar gemacht werden.
Menschliche Schwächen?
Interessant auch die Erläuterungen von Herrn Wyssmann zum Charakter des E-Mail-Verkehrs zwischen BAG und der Firma Novavax. Das Bundesverwaltungsgericht sei sehr transparent gewesen, weshalb er diese E-Mails habe lesen können. Er sei erschrocken ob dem Eindruck, dass das Bundesamt für Gesundheit Angst gezeigt habe, das Gesicht zu verlieren. Man habe gemerkt, einen Fehler begangen zu haben, könne ihn aber nicht eingestehen und habe die Firma Novavax deshalb sogar dazu aufgefordert, sich auf das Geschäftsgeheimnis zu berufen. Eine solche Blockade erlebe er immer wieder bei Juristen und Bürokraten – für sie sei es am Schluss einfach immer wichtig, dass sie gut dastünden. Auf der Strecke blieben Transparenz und Fairness – fünf Jahre Blockade, das gehe einfach nicht! Vielleicht hätten die Beamten gehofft, die Bevölkerung vergesse das Ganze, was aber nicht der Fall sei, weil immer Neues zum Vorschein komme.
Online-Petition
Noch bis am 24. Mai 2026 sammelt das Aktionsbündnis freie Schweiz Unterschriften für die Petition «Keine Teilrevision Epidemiengesetz ohne Aufarbeitung!».9 Sie fordert von National- und Ständerat, vor der Beratung und Verabschiedung der Teilrevision EpG zwingend eine umfassende und evidenzbasierte Aufarbeitung der Covid-19-Krise vorzunehmen resp. von Bundesrat und BAG einzufordern.
| * Dr. med. Sabine Vuilleumier-Koch ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH und Mitarbeiterin des «Schweizer Standpunkt». |
1 modRNA ist die Bezeichnung für das genetische Material, das in den gängigen «Impfstoffen» gegen Covid-19 enthalten ist. ModRNA (Nukleosid-modifizierte Messenger-ribonuclein-acid) bedeutet, dass die natürliche Struktur der mRNA künstlich verändert=modifiziert ist, damit sie eine weniger starke Entzündungsreaktion hervorruft und weniger rasch abgebaut wird.
3 Am 2. März hat Rechtsanwalt Rémy Wyssmann die Motion im Nationalrat eingebracht: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263032
4 https://www.impfen-schweiz.ch/de/covid-19 (aufgerufen am 24. Februar 2026)
5 https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Positionspapier-Prof.-Beck-23.02.26.pdf
7 Helmut Sterz, Die Impfmafia, Rubikon-Verlag, ISBN 978-3-907606-00-1
8 https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-17.02.26.pdf