WHO-Reform

Schweizer Bundesrat ohne kritische Distanz

mRNA-Impfungen und WHO-Strategie unhinterfragt

von Dr. med. Sabine Vuilleumier

Es ist kaum auszuhalten: Die «Europäische Arzneimittelbehörde» (EMA) gibt zu, dass die mRNA-Corona-Impfung keine richtige Impfung ist. Sie verhindert weder die Weitergabe des Virus noch die Ansteckung damit.

Trotzdem kündigt der Bundesrat eine «Impfstoffstrategie für Krisenzeiten» an mit dem Hinweis, die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass diese neuen Technologien (mRNA-Technologie als ein Beispiel der Next-Gen-Technologien) «früh sehr effiziente Impfstoffe hervorgebracht» hätten.1 Gleichentags, am 29. November 2023, eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des bestehenden «Epidemiengesetzes» (darunter auch die «Überführung bestimmter Elemente des Covid-19-Gesetzes in das EpG») und bezeichnet diese als «Aufarbeitung der Covid-19-Epidemie».2

Breite Bevölkerungsschichten und Fachspezialisten der Immunologie, Biotechnologie, Medizin und Jurisprudenz fordern seit vielen Monaten eine grundlegende Aufarbeitung der Corona-Jahre – eine sachliche, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den vom Bundesrat während der Pandemie ergriffenen Massnahmen und den Impfstoffen sowie den haarsträubenden Folgen ihrer weltweiten Verabreichung.

Diese Forderung findet auf offizieller politischer Ebene kein Gehör. Im Gegenteil – Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellen sich taub. Alles deutet darauf hin, dass sie stattdessen eine Angleichung der eidgenössischen Gesetzgebung an die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anstreben.

Die WHO wurde 2022 zu 83 Prozent aus freiwilligen Beiträgen finanziert, an erster Stelle aus den USA, gefolgt von Deutschland und an dritter Stelle der Bill und Melinda Gates Stiftung. Von diesen freiwilligen Beiträgen wiederum waren 88 Prozent spezifische Zuwendungen mit einer engen Zweckbindung. Diese Geldgeber bestimmen also weitgehend die Aktivitäten der WHO.3

Die Ausrichtung auf die WHO wird denn auch im erläuternden Bericht des Bundesrates zur Teilrevision des Epidemiengesetz bestätigt: «Die Revision wird auch soweit möglich die Entwicklungen des laufenden internationalen Änderungsverfahrens zu den IGV [Internationalen Gesundheitsvorschriften] (2005) berücksichtigen.»

Verpflichtung zu Impfungen und Impfobligatorium

Würde der Bundesrat das Geständnis der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) vom 18. Oktober 20234 ernst nehmen, müssten unter anderem Art. 6c Absatz b und c in der Vernehmlassungsvorlage des Epidemiengesetzes5 im Hinblick auf die mRNA-Impfungen gründlich überdacht werden. Der Bundesrat könnte unter anderem Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichten, Impfungen durchzuführen. Auch könnte er die Impfung für bestimmte Personengruppen obligatorisch erklären.

Die EMA schreibt ausdrücklich, dass die COVID-19-Impfungen nicht zugelassen worden seien, um die Übertragung von einer Person auf die andere zu verhindern. Die Möglichkeit einer Verhinderung der Übertragung sei gar nicht untersucht worden, was schon bei der Bewilligung der Impfstoffe bekannt gewesen sei. Die Indikation für eine Impfung sei es von Anfang an gewesen, die geimpfte Person selbst zu schützen.

Eine Ungeheuerlichkeit, wenn nach dieser breiten Bekanntmachung Gesundheitsfachpersonen dazu verpflichtet werden sollen, diese Impfstoffe zu verabreichen – Menschen, deren oberste ethische berufliche Maxime das «primum nil nocere» ist, also «zuerst einmal nicht schaden». Schützt eine Impfung «nur» den Geimpften selbst, kann sie einzig auf Freiwilligkeit beruhen und es muss ihr eine vollständige Aufklärung über die möglichen Nebenwirkungen durch eine Fachperson vorausgehen.

Das Interesse an Corona-Auffrischimpfungen ist heute in der Bevölkerung kaum mehr vorhanden, da der Bekanntheitsgrad der Impfschäden gewachsen ist. Und trotzdem setzt der Bundesrat weiterhin auf die mRNA-Technologie. Er will mit Pharmaunternehmen vermehrt Reservationsverträge gegen Bezahlung abschliessen und die Position der Schweiz auf internationaler Ebene stärken.

Bereits heute ist die Schweiz in der WHO engagiert und beteiligt sich an wichtigen Allianzen wie der Koalition für Innovationen zur Vorbereitung auf Epidemien (CEPI). – Nochmals: Wo bleibt die Aufarbeitung der Schäden, die während der Corona-Pandemie auf vielen Ebenen angerichtet wurden?

«Besondere Lage», wenn die WHO …

Mit der Teilrevision des Epidemiengesetz sollen unter anderem die Voraussetzungen für eine «besondere Lage», in der bestimmte Massnahmen ergriffen werden können, genauer definiert werden. Die «besondere Lage» wird «neu durch den Bundesrat festgestellt». Und der Bundesrat hält sich an das Epidemiengesetz, das den Vorgaben der WHO in Art. 6 Abs. b. schon seit 2016 einen Platz einräumt.5

Die Schweiz hat den seit 2005 geltenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ohne Vorbehalte zugestimmt. Die kritische Aufklärung über die laufende Revision dieser Gesundheitsvorschriften der WHO und ihres in Erarbeitung begriffenen Pandemievertrages ist von grösster Bedeutung.

Schwerwiegende Folgen bei Zustimmung

Der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse, profunder Kenner der Materie,6 fasst die praktischen Folgen einer Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Pandemievertrages für den Einzelnen anschaulich zusammen:

«Ihr Hausarzt wird pensioniert. Sein Nachfolger ist ein Gesundheitsmanager, der sagt, er wolle mit Ihnen einen Vertrag abschliessen. Der Vertrag solle Sie vor Schaden bewahren und für den Rest Ihres Lebens gelten. Der Gesundheitsmanager wird bestimmen, welche Symptome bei Ihnen für eine Krankheit sprechen, die Krankheit könne auch ohne Symptome verlaufen. Stelle er eine Krankheit fest, so gelte es, seinen Anweisungen genauestens zu folgen, Misstrauen gelte nicht, er habe sich noch nie geirrt. Er habe einen Strauss von Massnahmen zur Verfügung, auch Tests und Substanzen, die gute Kollegen liefern. Zweitmeinungen werden nicht eingeholt, es gebe keine Alternativen. Sollten Sie Schaden nehmen, übernehme er keine Verantwortung, er sei immun. Würden Sie einen solchen Vertrag abschliessen? Wahrscheinlich eher nein. Und was sagen Sie, wenn ein solcher Vertrag sogar für die ganze Bevölkerung eines Landes gelten soll?»

Die Verabschiedung beider Vorlagen durch die Weltgesundheitsversammlung der WHO ist für Mai 2024 geplant. Der Bundesrat ist bisher nicht bereit, sie abzulehnen. Das muss sich ändern.

1 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99071.html#:~:text=Bern%2C%2029.11.2023%20%2D%20Der,und%20Herstellung%20von%20Impfstoffen%20stärken.

2 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/politische-auftraege-und-aktionsplaene/revision-epidemiengesetz.html

3 Peter Kuster. «Die Finanzen der WHO». In: «Schweizer Monat», Sonderpublikation «Politisierte Medizin», November 2023

4 https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/letter-members-parliament_.pdf

5 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/politische-auftraege-und-aktionsplaene/revision-epidemiengesetz.html, Dokumente: Vernehmlassungsvorlage (PDF)

6 Rechtsanwalt Kruse auf der Pressekonferenz des Vereins «Pro Schweiz», 14. Juni 2023: https://www.youtube.com/watch?v=yHVcaBweigA

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