WHO-Reform

«WHO-Pakt unterläuft Schweizer Souveränität»

Nationalrat Franz Grüter
(Bild www.franz-grueter.ch)

Parlamentarische Interpellation von Nationalrat Franz Grüter

(25. Oktober 2023( (sv) Die «Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO» (IGV), werden aktuell unter Ausschluss auch des eidgenössischen Parlaments und der Öffentlichkeit überarbeitet und sollen im Mai 2024 von der «Weltgesundheitsversammlung» angenommen werden. Auch eine Schweizer Verhandlungsdelegation ist daran beteiligt.

Beinhalteten die IGV bisher Empfehlungen der WHO, so sollen sie nun verpflichtend werden – die Selbstbestimmung aller 194 Mitgliedsstaaten der WHO würde damit bei der Bekämpfung von Krankheiten aufgehoben. Weltweit schwillt der Protest gegen die Gefahr an, der WHO übernationale Machtbefugnisse zuzugestehen.

Von staatlicher Seite ist der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten Aufgabe des «Bundesamtes für Gesundheit» (BAG), einer Abteilung des Departementes des Inneren unter Bundesrat Alain Berset. Es besteht eine enge internationale Zusammenarbeit, geregelt durch die aktuell geltenden IGV (2005). Der Bundesrat hat diese damals vorbehaltlos genehmigt. Das 2016 revidierte «Epidemiengesetz» berücksichtigt die IGV und regelt deren Umsetzung in der Schweiz.

Der Schweizer Nationalrat Franz Grüter hat am 18. September 2023 eine parlamentarische Interpellation eingereicht. Mit zentralen Fragen verlangt er vom Bundesrat Auskunft über diese wichtige Angelegenheit.

Eingereichter Text:

Der geplante «WHO-Pakt» (Internationale Gesundheitsvorschriften [IGV]) hat weitreichende Folgen für die Schweiz. Seit Dezember 2022 liegen rund 300 Anpassungsvorschläge aus 96 Mitgliedstaaten der WHO vor. Diese Anpassungsvorschläge sind für eine direkte Demokratie wie die Schweiz von besonderer Bedeutung. Es geht darum, dass die Kantone und Stimmbürger als oberster Souverän nicht einfach ausgehebelt werden mit Verweis auf internationale Vorschriften.

Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Was hat der Bundesrat in den Verhandlungen unternommen, damit ein wirksamer Schutz der Grundrechte im Rahmen der IGV sichergestellt ist?
  • Welcher Kontroll- und Sicherungsmechanismus ist vorgesehen, damit die Grundrechte in der Schweiz auch in Pandemiezeiten wirksam geschützt werden?
  • Welcher unabhängige Kontroll- und Sicherungsmechanismus («Checks and Balances») ist in den IGV vorgesehen, damit die Rechtfertigung für Pandemie-Notrecht so rasch als möglich, respektive regelmässig überprüft werden kann?
  • Wie stellt der BR sicher, dass ungerechtfertigte Pandemie- und Notrechtsregimes so rasch wie möglich beendet werden können, und dass diese unser Land nicht länger schädigen als unbedingt notwendig?
  • Welcher unabhängige Kontroll- und Sicherungsmechanismus («Checks and Balances») ist in den IGV vorgesehen, damit WHO-Empfehlungen und Weisungen so rasch als möglich, respektive regelmässig auf ihr Kosten-/Nutzenverhältnis hin überprüft werden?
  • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass unnötige, unsichere oder schädliche Empfehlungen oder Vorgaben der WHO rasch beendet werden können?
  • Beabsichtigt der BR, darauf hinzuwirken, dass die WHO eine «After-Action-Review» durchführt, und dass die massgebenden Fragen zur Verbesserung ihres Pandemie-Managements unabhängig, kritisch und zeitnah überprüft werden (wie zum Beispiel ungerechtfertigter Lockdown und Zutrittsbeschränkungen für das gesamte Land; Isolation für Hunderttausende von gesunden Bürgern; Impfempfehlungen und Impfdruck für die gesamte gesunde Bevölkerung)?
  • Wie gefährlich war Covid-19 wirklich, d. h.: Wie viele Menschen sind tatsächlich überwiegend ursächlich aufgrund von SARS-CoV-2 verstorben (ohne Erst-Erkrankung gemäss WHO-Richtlinien) oder wurden hospitalisiert aus ebendiesem Grund (nicht aus anderen Gründen)?

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234012

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