Die EU schützt sich selbst – vor Demokratie

von Gudula Walterskirchen*

Elon Musk kritisierte jüngst, dass das derzeitige System der EU eine Bürokratie-Herrschaft sei, nicht Demokratie. Die EU-Kommission wiederum hat ein «Schutzschild für Demokratie» initiiert, das demokratische Grundwerte und Rechtstaatlichkeit garantieren soll. Doch wie steht es mit der Beachtung rechtstaatlicher und demokratischer Prinzipien in der EU selbst? Hat Musk recht?

Gudula Walterskirchen.
(Bild www.walters
kirchen.cc)

Es ist ein Anliegen, das ganz oben auf der Agenda der aktuellen EU-Kommission steht: der Schutz der Demokratie. Politiker bezeichnen sie auch gerne als «unsere Demokratie». Jüngst wurde ein eigenes Programm vorgestellt: Ein «Europäisches Schutzschild für Demokratie». Dieser, so Ursula von der Leyen,1 «wird die zentralen Elemente stärken, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, täglich unsere gemeinsamen demokratischen Werte zu leben – freie Meinungsäusserung, unabhängige Medien, starke Institutionen und eine lebendige Zivilgesellschaft.»

Soweit die schönen Worte. Doch wie geht das konkret? Eine der Massnahmen, um die Demokratie zu schützen, ist dabei die Gründung einer neuen Zensurbehörde und des Gesetzes über digitale Dienste. Dies wird bezeichnet als «Wahrung der Integrität des Informationsraums». Desinformationskampagnen sollen mittels des neuen «Digital Services Act» (DSA) bekämpft werden. Was gut klingt, ist jedoch hochproblematisch und der DSA entsprechend sehr umstritten. Das beginnt schon mit der Frage, wer entscheidet, was «Desinformation» ist? Dazu wird ein Netz von «Faktenprüfern» ausgespannt und eine «Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien» gegründet.

Das Europa-Parlament zählt 720 Abgeordnete, die an 2 Standorten
tagen, aber kaum etwas mitzureden haben. Hier bei der Abstimmung
für mehr Rechte für Bürgerinitiativen 2014. (Bild www.europarl.
europa.eu)

Wer sich dem nicht unterwirft, wird gesperrt oder muss zahlen – wie Elon Musk. Facebook hat angekündigt, sich aus Europa zurückzuziehen, wenn dies angewendet wird. Es ist das Ende der Meinungsfreiheit und radikale Zensur, denn die Plattformen wollen keine existenzbedrohende Strafe riskieren. Betroffen vom DSA sind aber auch Online-Medien und Blogs – das bedeutet auch das Ende der Pressefreiheit. Somit hat man auf einen Streich gleich mehrere demokratische Grundrechte entsorgt.

Auch wurde ein neuer EU-Geheimdienst gegründet, der direkt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen untersteht. Beide Institutionen sollen die Bürger in den Mitgliedsstaaten direkt von Brüssel aus überwachen, dass sie nichts tun, was «die Demokratie» gefährden könnte. So etwa Aktionen oder Äusserungen im Internet, die die Brüsseler Behörden kritisieren und deren Tun infrage stellen.

Totalitäre Methoden

Es ist an sich schon bemerkenswert, dass eine Institution, die für mehr Demokratie eintritt, dies mit den Mitteln der totalen Überwachung und Zensur tut. Ein Widerspruch, sollte man meinen, ist doch Meinungsfreiheit und deren Garantie und Förderung ein wesentliches Merkmal einer funktionierenden Demokratie, wie die Kommission ja selbst sagt.

Dabei stellt sich eine essenzielle Frage, die in diesem Zusammenhang nicht gern thematisiert wird: Wie ist es eigentlich um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei der EU selbst, ihren Institutionen und Repräsentanten, bestellt? Hält sie sich selbst an die Gesetze und die immer strikteren Vorgaben, die sie ihren Bürgern und Mitgliedsstaaten abverlangt?

Keine Gewaltenteilung

Gehen wir es einmal vom Fundament her an, nämlich von der Beachtung der EU-Verträge, der Zuständigkeiten, Kompetenzen und der gesetzlichen Vorgaben.

Die EU, so wie sie bereits als EWG konstruiert wurde, ist an sich kein demokratisches Gebilde. Sie orientiert sich nicht an der in der Demokratie und einem demokratischen Rechtsstaat üblichen Gewaltenteilung. Es gibt de jure und de facto schon gar nicht eine strikte Trennung zwischen Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative). Die EU-Kommission ist eigentlich eine reine Verwaltungsbehörde, sie ist ein Instrument der Nationalstaaten, alle – bis hin zur Kommissionspräsidentin – sind eigentlich deren Angestellte. Sie werden auch von diesen bestellt.

In der Realität jedoch zieht die Verwaltung und vor allem die Kommission immer mehr Kompetenzen an sich: So erlässt sie eine Flut an Verordnungen und Richtlinien, an die sich nicht nur die Beamten in Brüssel, sondern auch die Nationalstaaten halten müssen. Diese wurden aber von keinem demokratisch legitimierten Organ beschlossen. Nun will die Kommission auch noch selbst Steuern erheben und Schulden aufnehmen – was die EU-Verfassung klar ausschliesst. Die Liste der Kompetenzüberschreitungen liesse sich beliebig erweitern, so etwa, dass die Aussenkommissarin eigenmächtig für die EU-Mitgliedsländer spricht. Das war etwa im Ukraine-Krieg fatal.

Parlament vor allem Show

Das EU-Parlament wiederum kann nicht, wie nationale Parlamente, Gesetze einbringen, hat also kein Initiativrecht. Es muss warten, was von der Kommission an Gesetzen kommt. Somit bestimmt die Verwaltung über das gewählte Parlament. Das einzige, was sich das EU-Parlament an Rechten erkämpfen konnte, ist die Bestätigung der Kommissionsmitglieder nach einem Hearing. Der Aufwand ist hingegen enorm, allein der Wanderzirkus zwischen den beiden Standorten Brüssel und Strassburg. Man spielt dort aber nur Mitbestimmung und Demokratie, denn die Bürger wählen Abgeordnete, die nichts zu bestimmen haben.

Die Justiz wiederum findet sich im Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wieder, deren Richter von den Mitgliedsstaaten entsandt werden. Eigentlich ist seine vorrangige Aufgabe, sich um die Einhaltung des EU-Rechts zu kümmern. Doch geht er immer mehr dazu über, seine Kompetenzen zu überschreiten und sich in nationales Recht einzumischen oder dies auszuhebeln. So etwa im Verbraucherrecht.2

Nationales Recht überrollt

In Deutschland wird das sehr kritisch gesehen, in Österreich weniger. Hier wird akzeptiert, dass das gesamte nationale Recht vom Unionsrecht verdrängt3 wird, das gilt selbst bei Verfassungsgesetzen.

Dies klingt auf den ersten Blick logisch, doch wird dies immer mehr zum Problem im Hinblick auf das demokratisch legitimierte Recht. Denn das EU-Recht wird nicht durch parlamentarische Prozesse, sondern durch blosse Akte der Verwaltung gesetzt. Die «Rechtsakte» der EU sind auch Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse der EU-Kommission, die ja eigentlich eine bürokratische Behörde ist. Wenn also ein Mitglied der Kommission irgendeine Richtlinie erlässt, hebelt diese automatisch das nationale Recht aus – selbst wenn dies von obersten nationalen Gerichten anders gesehen wird.

In Deutschland gelten Einschränkungen, etwa wenn es sich um Grundrechte, die Verfassungsidentität oder Kompetenzüberschreitungen handelt. Dann prüft das Bundesverfassungsgericht, ob das zulässig ist.

Es besteht immer mehr das Problem, dass eine blosse Behörde die nationalen Gesetze, die von einem demokratisch legitimierten Parlament erlassen wurden, und die darauf basierende Rechtsprechung unabhängiger Gerichte einfach überrollt. Demokratisch ist das keinesfalls.

Immer mehr sind auch die Grundrechte betroffen, etwa das Recht auf Privatsphäre, die Meinungs- und die Pressefreiheit. So etwa greift die geplante Chat-Kontrolle, zu der die EU-Kommission kürzlich wieder einen Anlauf unternommen hat, massiv in dieses Recht ein. Doch es geht noch weiter.

Beeinflussung von Wahlen

Eigentlich will man durch den EU-Schutzschild verhindern, dass es Einmischungen von aussen bei Wahlen gibt, das war ja auch das zentrale Argument in Rumänien.4 Doch versucht die EU selbst immer offener, Wahlen in Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. So etwa zahlte man Polen unter dem konservativen und EU-kritischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki ihm zustehende Corona-Hilfsgelder nicht aus. Das Argument: Mangelnde Rechtsstaatlichkeit, etwa bei Richterbestellungen und Pressefreiheit. Sollte sich das ändern, werde man zahlen.

Nachdem der ehemalige EU-Ratspräsident Donald Tusk und Freund Ursula von der Leyens nach dem Sturz Morawieckis mit der Regierung beauftragt wurde, flossen die Gelder plötzlich wieder. Obwohl Tusk ebenfalls rechtsstaatliche Prinzipien massiv gebrochen hatte, nämlich die Pressefreiheit: Sofort nach Amtsantritt liess er den Öffentlich-rechtlichen Sender von der Polizei stürmen und die Mitarbeiter verhaften! Diese hatten ihn zuvor immer wieder scharf kritisiert. Dann ersetzte er sie mit anderen Redakteuren. Es gab keine Konsequenzen, die EU fand daran nichts auszusetzen.

Ebenso verfährt man im Hinblick auf Ungarn: Dort finden im April 2026 Wahlen statt, bei denen es um einen Verbleib oder Ablöse von Viktor Orbán geht. Seit Jahren werden die Corona-Hilfsgelder nicht an Ungarn ausgezahlt, obwohl man alle Auflagen der EU im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit erfüllt hatte. Nun geht man noch weiter und droht Ungarn mit dem Entzug des Stimmrechts. Entscheiden will man aber erst nach der Wahl. Die Botschaft an die ungarische Bevölkerung lautet: Wählt Orbán ab und wählt den uns genehmen Péter Magyar, dann fliesst wieder Geld und ihr seid wieder dabei. Ein offenkundiger Versuch der Wahlbeeinflussung von aussen.

Zuletzt mangelt es an in einer Demokratie wesentlichen Transparenz und Rechenschaftspflicht von Politik und Behörde. Beispielhaft dafür ist der Vertrag, den Ursula von der Leyen mit Pfizer in Milliardenhöhe am Telefon ausverhandelt hat. Bis heute verweigert sie selbst der EU-Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Unterlagen. Somit weiss man nicht, welche Konditionen und Preise sie vereinbart hat – obwohl der Steuerzahler die Rechnung zahlt. Billiger wurde es jedenfalls nicht, allein wenn man die Millionen Impfdosen beachtet, die bestellt, bezahlt und weggeworfen werden. Der Grund: Von der Leyen hat offenbar viel zu viele bestellt und die Abnahme garantiert.

Dazu passt auch der jüngste Skandal um die ehemalige EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini und die Fälle von Korruption und massiven Lobbyismus. Oder die Milliarden-Geldgeschenke an die Ukraine, ohne deren rechtmässige Verwendung zu überprüfen. In einem Land, das bekanntlich ein massives Problem mit Korruption hat.

Der Bürger muss alles offenlegen – siehe die immer absurderen Geldwäsche-Richtlinien, die die Kommission erlässt. Die Kommission selbst jedoch handelt nicht danach, hält sich bedeckt und handelt höchst intransparent.

Fazit: Die EU spannt kein Schutzschild, um die Demokratie zu schützen, sondern um das eigene System vor der Demokratie zu schützen! Es handelt sich also um eine Herrschaft der Bürokratie, die immer mehr totalitäre Züge annimmt.

* Dr. Gudula Walterskirchen, geboren 1967, ist österreichische Historikerin, Buchautorin zahlreicher Sachbücher und Journalistin. Sie lebt in Wien. Spezialgebiete ihrer historischen Forschungen sind historische Eliten sowie totalitäre Systeme. Zuletzt erschienen: «Wie wir unfrei werden» (2022) und «Systemversagen» (2023). Sie ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Libratus.online.

Quelle: https://libratus.online/cs/die-eu-schuetzt-sich-selbst-vor-demokratie, 12. Dezember 2025

1 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2660

2 https://www.mohrsiebeck.com/artikel/kompetenzwidrige-eingriffe-des-eugh-in-die-nationalen-zivilprozessrechte-101628jz-2023-0028/

3 https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Der-Anwendungsvorrang-des-Unionsrechts-vor-nationalem-Recht

4 https://libratus.online/cs/artikel-archiv/will-rumaenien-die-demokratie-vor-den-waehlern-retten

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