Ohne Aufarbeitung der Pandemie – keine WHO-Verträge ratifizieren

mRNA-«Impfstoff» – Strafanzeige gegen Swissmedic

von Ursula Cross

(17. Mai 2024) Der Sonderdruck der «Strafanzeige gegen Swissmedic» gibt einen umfassenden Eindruck, was während der Pandemie schiefgelaufen ist, um für die Zukunft besser vorbereitet zu sein. Die Strafanzeige ist ein wichtiger juristischer Teil der Aufarbeitung der Corona-Zeit, wie sie auch für alle anderen gesellschaftlichen Bereiche notwendig ist.

Während der Corona-Pandemie ist es in der Schweiz zu starken Einschränkungen der Handlungsfähigkeit gekommen. Das Schweizer Parlament hat sich 2020 selbst suspendiert und ist den Vorgaben der WHO gefolgt. Das hatte und hat schwerwiegende Konsequenzen für die Schweizer Bevölkerung. Alle Grundrechte waren tangiert.

Die Strafanzeige gegen Swissmedic – der Zulassungsbehörde für die mRNA-Injektion – nimmt diese Zeit unter die Lupe. «Es besteht der Verdacht, dass die Zulassung der neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen das Heilmittelgesetz verstösst und Swissmedic die Öffentlichkeit über das effektive Risiko-Nutzen-Profil der mRNA-Präparate täuscht. Für alle beanzeigten Personen gilt die Unschuldsvermutung», konstatiert Philipp Kruse, LL M. Rechtsanwalt, der die Strafanzeige führt.

Er hält weiter fest, dass die Aufarbeitung zwingend nötig sei, bevor neue Regelwerke verabschiedet werden, sei es mit der laufenden Revision des Epidemiengesetzes (EpG) oder ganz aktuell mit den geplanten WHO-Verträgen.

In der letzten Maiwoche findet die Weltgesundheitsversammlung der WHO statt. Alle 194 Staaten werden sich dort zu den folgenden zwei Vertragswerken äussern.

Der Pandemievertrag und die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sollen von allen Ländern übernommen werden. Zuvor müssen die Bürger aber Antworten auf die folgenden gewichtigen Fragen haben:

  • Was sind die konkreten Auswirkungen der WHO-Verträge?
  • Wird die WHO in Zukunft tragende Grundprinzipien unserer Verfassung suspendieren können?
  • Kann die WHO in unsere Normalität eingreifen?

Der grösste Kritikpunkt in beiden Regelwerken ist jedoch der Punkt Infodemics:

In einer ausgerufenen «besonderen Lage» – wenn die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite feststellt oder befürchtet – bestimmen nur die UNO oder die WHO darüber, was «Fake News» sind und was nicht. (Auch dies ist bereits im oben erwähnten EpG enthalten).

Deshalb ein «Nein» zur Ratifizierung der WHO-Verträge durch die Schweiz.

Sonderdruck zum Inhalt der Strafanzeige für interessierte Laien

Swissmedic ist die Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel in der Schweiz mit Sitz in Bern. Sie ist dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) angegliedert.

Die Strafanzeige gegen Swissmedic ist «eine schonungslose Aufarbeitung mit einer unglaublichen Beweisdichte, die keinen Zweifel daran lässt, dass die mRNA-Injektionen nie hätten zugelassen werden dürfen». Prof. Dr. rer. nat. Stefan W. Hockertz, Immunologe, Pharmakologe und Toxikologe.

Strafanzeigen 1.0 und 2.0

Der folgende Text stammt aus der Broschüre «Strafanzeige gegen Swissmedic. Sonderdruck: Executive Summary 2.0 vom 7. Februar 2024»:1

«Philipp Kruse, LL.M., Rechtsanwalt, hat dank grosser Ausdauer, Motivation und höchster Leistungsbereitschaft eines interdisziplinären Teams dieses ehrgeizige Projekt überhaupt realisieren können. Darüber hinaus erhielten sie wertvolle Unterstützung von externen Experten. Entstanden ist eine umfassend aktualisierte und präzisierte Strafanzeige 2.0 die sehr viel mehr Substanz vorweist, als dies für den gesetzlich verlangten Nachweis eines Anfangsverdachts nötig wäre.» (Seite VIII)

Publikation 1.0

Am 14. Juli 2022 hat Philipp Kruse im Namen von Impfgeschädigten die «Strafanzeige 1.0» gegen Swissmedic bei der zuständigen Staatsanwaltschaft deponiert. Diese Strafanzeige wurde am 14. November 2022 publik gemacht.

Publikation 2.0

«Angesichts der Schwere, der immer noch bestehenden und sich mit den weiteren Zulassungen noch weiter verschärften Schädigung der öffentlichen Gesundheit sahen wir uns in der Pflicht, die Strafanzeige 1.0 mit weiteren Quellen zu ergänzen.

Da sich sämtliche ursprünglich erhobenen Vorwürfe eindrücklich bestätigt hatten und gar noch weitere hinzukamen, wurde letztlich eine umfassende Überarbeitung unumgänglich. In der Strafanzeige 2.0 legen wir anhand einer umfassenden Risiko-Nutzen-Analyse dar, dass die mRNA-Präparate mit einem (deutlich) negativen Nutzen einhergehen. Über diesen und viele weitere Umstände täuscht Swissmedic die Bevölkerung bis heute. Entsprechend wurden bereits erhobene Vorwürfe wie etwa derjenige der Urkundenfälschung im Amt geschärft.

Die so aktualisierte Strafanzeige 2.0 wurde der Staatsanwaltschaft bereits am 7. Februar 2024 eingereicht und der Öffentlichkeit Ende März 2024 erneut zugänglich gemacht2

Sonderdruck

Das «Executive Summary 2.0» vom 24. Februar 2024 ist eine Zusammenfassung des Inhalts einer in vielerlei Hinsicht einzigartigen Strafanzeige von 455 Seiten. Es soll dem interessierten Laien ermöglichen, die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die entscheidenden juristischen Schlussfolgerungen der über zwei Jahre gewachsenen Untersuchung zu verstehen.

Schutz vor zukünftigen Risiken

Die Strafanzeige hat eine weitreichende Bedeutung. Es geht um die kritisierte mRNA-Zulassungspraxis von Swissmedic, die dringend von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und den politischen Aufsichtsorganen geprüft werden muss.

Im Zentrum steht der zukünftige Schutz der Bevölkerung vor risikobehafteten und unwirksamen Arzneimitteln.

Heute sind wir in der Situation, dass die Sicherheitsstandards bei der Zulassung experimenteller Substanzen aus zweifelhaftem Grund noch weiter herabgesetzt werden könnten, und zwar durch

  • den Revisionsentwurf zum schweizerischen Epidemien-Gesetz, der demnächst im Bundesparlament behandelt wird,
  • den WHO-Pandemie-Vertrag, über den Ende Mai 2024 in der Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf abgestimmt wird.

Tausende mRNA-Geschädigte

«Es geht nicht nur um den Schutz vor zukünftigen Risiken aus überhastet zugelassenen Arzneimitteln, sondern auch um Tausende von mRNA-Geschädigte, denen zwingend erforderliche ärztliche und finanzielle Unterstützung noch immer vorenthalten wird. Deshalb gehört dieses Thema in unser aller Interesse an die Öffentlichkeit und in die Parlamente der Schweiz.» (Seite IX)

Überwindung der Spaltung sowie Versöhnung

«Die Überwindung der Spaltung der Gesellschaft sowie Versöhnung können nur gelingen, wenn die Verantwortung für begangenes Unrecht lückenlos geklärt und solches gesühnt wird. Diesem Ziel dient die vorliegende umfassend akribische und sorgfältige Aufarbeitung der rechtserheblichen Fakten sowie deren treffliche und nachvollziehbare rechtliche Würdigung, damit sich viel menschliches Leid nicht wiederholt.» (Seite XIII)

Was kann der Einzelne tun: Lesen und Weiterempfehlung dieses Büchleins. Einfordern einer kritischen Aufarbeitung der Zulassungen der «Covid-19-Impfstoffe» von Politikern und Medien.

1 Philipp Kruse. Strafanzeige gegen Swissmedic, Sonderdruck: Executive Summary 2.0 vom 7. Februar 2024, bestellen unter: https://corona-anzeige.ch/summary/

2 www.corona-anzeige.ch

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