e-ID-Zwängerei
Wer nicht Organe spenden will, muss e-ID vorzeigen
von Regina Castelberg*
(5. September 2025) (CH-S) Pass und Identitätskarte müssen in der Schweiz bis heute nur vorgelegt werden, wo dies gesetzlich verlangt wird – zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos oder der Abholung eines eingeschriebenen Briefes auf der Post. Im Alltag kommt dies selten vor. In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 entscheiden wir als Schweizer Bürgerinnen und Bürger darüber, ob neu neben der physischen auch eine «elektronische Identität» (e-ID) geschaffen werden soll.